Pflicht ab 01.10.2026. § 13a FAGG verlangt mehr als einen Button: Die Eingangsbestätigung darf nur den Eingang bestätigen, nicht die Wirksamkeit.
§ 13a FAGG · EU-Richtlinie 2023/2673

Ein Button allein macht dich nicht konform.
Die Bestätigung entscheidet.

e-Widerruf bestätigt ausschließlich den Eingang der Rücktrittserklärung — mit Inhalt, Datum und Uhrzeit, wie § 13a FAGG es verlangt, und ohne ein Rücktrittsrecht anzuerkennen, das nicht besteht. Dazu der Button im Shop, die automatische Fristberechnung und ein Dashboard im Shopify-Admin. Ohne Code, kostenlos.

24 EU-Sprachen (Admin in 6 Sprachen, weitere auf Anfrage) DSGVO-konform inkl. AVV nach § 13a FAGG ausgestattet In Minuten startklar
dein-shop.at / konto / bestellung
Vertrag widerrufen
Eingang bestätigt
Rücktritt #1042 · 21.06.2026, 14:32 Uhr
Frist: fristgerecht
Tag 9 von 14 · § 11 FAGG

Bestätigt den Eingang deiner Rücktrittserklärung, nicht ihre Wirksamkeit. So verlangt es § 13a FAGG.

Die zwei Risiken

Zwei Wege, die Pflicht zu verfehlen

Ab dem 01.10.2026 ist die elektronische Rücktrittsfunktion für B2C-Fernabsatzverträge mit Rücktrittsrecht verpflichtend – für Verträge, die nach dem 30.09.2026 geschlossen werden. Fehlen kann sie ganz — oder vorhanden sein und das Falsche bestätigen. Das zweite Risiko fällt seltener auf und wirkt bei jedem einzelnen Rücktritt. Wer auch nach Deutschland oder Frankreich liefert, braucht sie dort schon seit dem 19.06.2026 – maßgeblich ist das Recht des Kundenstaats, nicht die österreichische Frist.

§ 13a FAGG
regelt, was die Bestätigung enthalten muss – Eingang bestätigen, Wirksamkeit offenlassen
01.10.2026
Stichtag: gilt für Verträge nach dem 30.09.2026
12 Monate + 14 Tage
so lange läuft die Rücktrittsfrist, wenn die Informationspflichten verletzt sind

Grundlage: § 13a und § 12 FAGG. Eine Abmahnwelle allein wegen eines fehlenden Buttons ist bislang nicht dokumentiert — die gesetzlichen Folgen gelten unabhängig davon. Keine Rechtsberatung.

Selbsttest

Ist deine Bestätigung korrekt?

Entscheidend ist nicht der Button, sondern die E-Mail, die deine Kundschaft danach bekommt. Diese fünf Punkte kannst du an deiner eigenen Bestätigung durchgehen – unabhängig davon, welche Lösung du einsetzt.

  1. Datum und Uhrzeit des EingangsEin Datum allein genügt nicht. § 13a FAGG verlangt den Zeitpunkt, weil davon die Fristberechnung abhängt.
  2. Der Inhalt der ErklärungWas genau widerrufen wurde, muss in der Bestätigung stehen – nicht nur der Satz, dass ein Rücktritt eingegangen ist.
  3. Der Hinweis, dass nur der Eingang bestätigt wirdNicht die Wirksamkeit. Das verlangt § 13a FAGG nicht – es schützt dich davor, dass aus der Quittung ein Anerkenntnis wird.
  4. Keine Formulierung, die wie eine Zusage klingt„Ihr Rücktritt wurde akzeptiert“ oder „ist bestätigt“ kann als Anerkenntnis gelesen werden – auch dann, wenn gar kein Rücktrittsrecht bestand. Auch das ist Vorsorge, keine Pflicht.
  5. Erkennbarer Absender und RückfragewegDie Bestätigung muss auf einem dauerhaften Datenträger zugehen und einen Kontakt für Rückfragen nennen.

Die Punkte 1, 2 und 5 sind Pflichtinhalt nach § 13a FAGG – fehlt einer davon, ist die Funktion zwar vorhanden, die Pflicht aber nicht erfüllt. Die Punkte 3 und 4 verlangt das Gesetz nicht; sie entscheiden darüber, ob die Bestätigung eine Quittung bleibt oder zum Anerkenntnis wird. Bei e-Widerruf sind alle fünf ab Werk gesetzt – der Hinweis auf Eingang statt Wirksamkeit lässt sich auch nicht versehentlich abschalten.

Zum Abschreiben: Muster-Eingangsbestätigung — kostenlos, ohne Anmeldung. Der Pflichtinhalt ist derselbe; die Fundstelle lautet in Österreich § 13a FAGG.

Grundlage: § 13a FAGG. Keine Rechtsberatung – im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.

Ablauf

Drei Schritte für deine Kund:innen, kaum Aufwand für dich

Der Button sitzt im Kundenkonto. Den Rest erledigt e-Widerruf automatisch, inklusive der gesetzlich geforderten Bestätigung.

Auf „Vertrag widerrufen" klicken

Der Button übernimmt Schrift und Button-Stil direkt aus deinem Theme – nachgebaut wird nichts. Ohne Farbwähler, ohne CSS, in der Sprache deiner Kund:innen.

Formular in drei Schritten ausfüllen

Geführt, klar und vollständig: Bestellung, Erklärung, Absenden. Bot-Schutz inklusive.

Eingangsbestätigung erhalten

Automatisch per E-Mail, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit – den Angaben, die § 13a FAGG verlangt.

Du verwaltest jeden Rücktritt im eingebetteten Dashboard, direkt im Shopify-Admin: mit Status-Workflow, Suche und automatischer Fristprüfung.
Ansehen

So sieht das im Shop aus

Vom Klick auf den Button bis zur Eingangsbestätigung – aufgenommen im echten Shopify-Admin.

Video · 1:20

In einer Minute erklärt

Vom Klick auf den Button bis zur Eingangsbestätigung: das Kurzvideo zeigt den kompletten Ablauf, aufgenommen im echten Shopify-Admin.

Im Shop

Fügt sich ein statt aufzufallen

Der Button übernimmt Schrift und Button-Stil aus deinem Theme und wirkt wie ein Teil deines Shops – hier im Demo-Shop unten rechts, ohne eine Zeile CSS.

Kundensicht

Drei Schritte, klar geführt

Nur drei Pflichtfelder, wie § 13a FAGG sie zulässt. Wer die Bestellnummer angibt, kann die Bestellung laden und einzelne Artikel getrennt widerrufen – wer sie nicht zur Hand hat, lässt das Feld leer.

Im Admin

Die Frist rechnet mit

Zu jedem Rücktritt siehst du Fristbeginn, Fristende und ob er fristgerecht einging – als Orientierung markiert, die Entscheidung bleibt bei dir.

Funktionen

Ein Button allein macht nicht konform

Alles, was § 13a FAGG verlangt, ist umgesetzt. Zwei Dinge gehen darüber hinaus: die Belehrung aus dem amtlichen Muster und die dokumentierte Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn.

Empfangsbestätigung nach § 13a FAGG

Bestätigt ausdrücklich nur den Eingang, nicht die Wirksamkeit. Diese Formulierung erfüllt die Pflicht, ohne ein Rücktrittsrecht anzuerkennen, das nicht besteht.

Automatische Fristberechnung

Nach §§ 11 und 12 FAGG: fristgerecht, verspätet oder unklar. Automatisch, ohne Handarbeit.

Zentrales Dashboard

Alle Rücktritte mit Status-Workflow und Suche, eingebettet in deinen Shopify-Admin.

Belehrung aus dem amtlichen Muster

Die Rücktrittsbelehrung stammt aus Anhang I der Richtlinie 2011/83/EU – nicht selbst übersetzt. In der Shop-Sprache kostenlos, in allen 23 verfügbaren Sprachen ab Pro.

Bot-Schutz, Protokoll & DSGVO

Schützt vor Missbrauch, protokolliert jeden Vorgang nachvollziehbar und anonymisiert personenbezogene Daten fristgerecht. AVV inklusive.

Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn

Dokumentiert als Bestell-Attribut mit Zeitstempel und Textfassung. Im Warenkorb für jeden Shop, im Checkout mit Shopify Plus.

Der entscheidende Unterschied

Eine Bestätigung, die nicht zu viel verspricht

Viele Lösungen bestätigen zu viel. e-Widerruf bestätigt ausschließlich den Eingang deiner Rücktrittserklärung, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit, wie § 13a FAGG es verlangt. Ob der Rücktritt wirksam ist (etwa fristgerecht oder bei vom Rücktritt ausgeschlossenen Waren), bleibt deine Entscheidung.

Riskant
„Ihr Rücktritt wurde akzeptiert / ist wirksam." → kann als Anerkenntnis gelten, selbst wenn die Frist abgelaufen war.
e-Widerruf
„Wir bestätigen den Eingang Ihrer Erklärung am … um … Uhr." → erfüllt die Pflicht, ohne dich zu binden.
Preise

Dauerhaft kostenlos starten. Upgraden, wenn du mehr brauchst.

Der Free-Tarif liefert dauerhaft die Funktion und die in § 13a FAGG verlangten Angaben, ohne Zeitlimit. Pro und Business schalten Komfort, Branding und erweiterte Compliance frei.

Free
Die Pflichtfunktion, dauerhaft kostenlos.
$0/ Monat
 
 
  • Rücktrittsbutton + 3-Stufen-Formular (übernimmt Schrift & Button-Stil des Themes)
  • Eingangsbestätigung nach § 13a FAGG (App-Absender)
  • Rücktrittsbelehrung aus dem amtlichen EU-Muster (Shop-Sprache)
  • Automatische Fristberechnung
  • Dashboard mit Status & Suche
  • 24 EU-Sprachen (Admin in 6 Sprachen, weitere auf Anfrage)
  • Bot-Schutz, Audit-Log & DSGVO-Anonymisierung
  • Sichtbarkeit je Land steuerbar (EU, EWR und GB immer an)
  • Unbegrenzte Rücktritte · AVV inklusive
Im App Store installieren
Beliebt
Pro
Eigenes Branding, Auswertung und Komfort.
$9.99/ Monat
oder $99 / Jahr – zwei Monate geschenkt
14 Tage kostenlos testen
  • Alles aus Free, plus:
  • Kein „e-Widerruf"-Branding in den E-Mails
  • Eigene E-Mail-Vorlagen mit Logo & Farben
  • Eigener Absendername & Reply-To
  • Belehrung in allen 23 Sprachen, nach Kundensprache
  • Auswertung: Widerrufsquote, Warenwert, Top-Artikel
  • CSV-/PDF-Export
  • Order-Tagging, Stornierung & Retoure bei Annahme
  • Teilrücktritt & Rücktrittsgründe
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  • Eigene Versand-Domain (eigenes SMTP oder Brevo-Schlüssel)
  • Slack, Teams & Shopify Flow
  • Positionen ohne Rücktrittsrecht kennzeichnen
  • Eingangs-Prüfung: Bestellnummer verlangen, Verfristete ablehnen (Eingang wird immer bestätigt)
  • Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn (Warenkorb, im Checkout mit Shopify Plus)
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Free ist dauerhaft kostenlos. Die Abrechnung der bezahlten Tarife läuft über Shopify und erfolgt in US-Dollar. Preise zzgl. evtl. USt.

Stimmen

Was Händler sagen

„Wir sind mit JAF's Grading gerade erst gestartet und wollten beim Widerrufsrecht von Beginn an auf der sicheren Seite sein. Überzeugt hat uns, dass die Bestätigung nur den Eingang quittiert und nichts vorwegnimmt. Die Einrichtung war unkompliziert.“
Gara Kaspar JAF's Grading · Premium Card Grading aus Deutschland

Der Button ist schnell gesetzt. Die Bestätigung entscheidet.

In wenigen Minuten installiert. Free-Tarif ohne Zeitlimit, ohne Kreditkarte.

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§ 13a FAGG · ab 01.10.2026 verpflichtend
Häufige Fragen

Was du über die Rücktrittspflicht wissen solltest

Ist der Rücktrittsbutton wirklich Pflicht?
Ja. § 13a FAGG (VerbRÄG 2026, BGBl. I Nr. 59/2026) verpflichtet ab dem 01.10.2026 zu einer elektronischen Rücktrittsfunktion für B2C-Fernabsatzverträge, bei denen ein Rücktrittsrecht besteht und die über eine Online-Oberfläche geschlossen werden. Das betrifft den Großteil typischer Shopify-Shops. Lieferst du auch in andere Mitgliedstaaten, gilt dort deren Recht – in Deutschland etwa § 356a BGB, und zwar seit dem 19.06.2026. Die österreichische Frist verschiebt das nicht.
Was passiert, wenn ich keinen habe?
Mitbewerber und Schutzverbände können nach dem UWG abmahnen; dokumentierte Abmahnungen allein aus diesem Grund sind bislang nicht bekannt. Unabhängig davon wächst die Rücktrittsfrist nach § 12 FAGG auf bis zu 12 Monate und 14 Tage, wenn zugleich die Informationspflichten verletzt sind. Beide Mängel können gemeinsam auftreten, sind aber getrennt zu prüfen: Die Frist verlängert sich an der Belehrung, nicht an der fehlenden Funktion. Wer eine Funktion hat, sollte zusätzlich die Bestätigung prüfen: Sie darf nur den Eingang bestätigen, nicht die Wirksamkeit.
Brauche ich Programmierkenntnisse?
Nein. e-Widerruf wird als Shopify-App installiert und über eine native Theme-Erweiterung eingebunden, ohne Eingriff in den Code. Einen Entwickler brauchst du dafür nicht.
Worin liegt der Unterschied zu anderen Apps?
Die Bestätigung quittiert ausschließlich, dass die Erklärung eingegangen ist. Über ihre Wirksamkeit sagt sie nichts, das vermeidet ein ungewolltes Anerkenntnis. Dazu kommen die vollständige Fristberechnung nach §§ 11 und 12 FAGG und (im Business-Tarif) die Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn bei digitalen Inhalten – im Warenkorb für jeden Shop, im Checkout zusätzlich mit Shopify Plus.
Wie steht es um den Datenschutz?
e-Widerruf ist auf DSGVO-Konformität ausgelegt: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inklusive, fristgerechte Anonymisierung personenbezogener Daten und nachvollziehbares Audit-Log. Den Mailversand übernimmt ein EU-Anbieter.
Was kostet e-Widerruf?
Der Free-Tarif ist dauerhaft kostenlos und liefert die Funktion samt der nach § 13a FAGG verlangten Angaben. Pro ($9.99/Monat) und Business ($19.99/Monat) lassen sich 14 Tage kostenlos testen.
Gilt die Pflicht auch für die Schweiz oder Großbritannien?
Die Schweiz kennt kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht im Online-Handel – für Schweizer Kund:innen entsteht daher keine Buttonpflicht. Großbritannien hat ein eigenes 14-tägiges Rücktrittsrecht. e-Widerruf kann die Funktion für Länder ohne Rücktrittsrecht ausblenden; für EU, EWR und Großbritannien bleibt sie immer aktiv. Mehr dazu im Ratgeber.
Gilt die Pflicht auch für digitale Produkte?
Ja, solange ein Rücktrittsrecht besteht – und das ist auch bei digitalen Inhalten zunächst der Fall. Es kann erst erlöschen, wenn Kund:innen dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich zustimmen und ihre Kenntnis vom Erlöschen bestätigen. Genau diese Zustimmung holt e-Widerruf im Business-Tarif ein. Details im Ratgeber.
Gilt die Pflicht auch für kleine Shops?
Ja. § 13a FAGG kennt keine Umsatz- oder Größenschwelle. Die Pflicht gilt für jeden Unternehmer, der B2C-Fernabsatzverträge mit Rücktrittsrecht über eine Online-Oberfläche schließt – ab der ersten Bestellung.