Muster für die Eingangsbestätigung nach § 356a Abs. 4 BGB
In diesem Artikel
§ 356a Abs. 4 BGB verlangt eine Bestätigung, die den Eingang der Widerrufserklärung nachweist – und nur den. Diese Vorlage enthält den gesetzlichen Pflichtinhalt – Inhalt der Erklärung, Datum und Uhrzeit – und zwei Schutzformulierungen, die das Gesetz nicht verlangt; sie vermeidet den Satz, der aus einer Empfangsquittung ein Anerkenntnis macht.
Die Vorlage
Die Angaben in eckigen Klammern werden ersetzt. Die Uhrzeit gehört dazu: Von ihr hängt ab, ob die Frist gewahrt war – ein Datum allein genügt dafür nicht.
Betreff: Eingangsbestätigung zu Ihrer Widerrufserklärung – Bestellung [Bestellnummer]
Guten Tag [Anrede und Name],
wir bestätigen den Eingang Ihrer Widerrufserklärung am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr.
Ihre Erklärung im Wortlaut: [Wortlaut der abgegebenen Erklärung, einschließlich der betroffenen Waren oder Leistungen]
Diese Nachricht bestätigt ausschließlich, dass uns Ihre Erklärung zugegangen ist. Sie enthält keine Aussage darüber, ob der Widerruf wirksam ist. Das prüfen wir gesondert und melden uns im Anschluss bei Ihnen.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter [E-Mail-Adresse] oder [Telefonnummer].
Freundliche Grüße
[Name des Unternehmens, Anschrift, vertretungsberechtigte Person]
Was die Vorlage abdeckt
| Bestandteil | Wo er steckt |
|---|---|
| Datum und Uhrzeit des Eingangs | „am [TT.MM.JJJJ] um [HH:MM] Uhr" |
| Inhalt der abgegebenen Erklärung | „Ihre Erklärung im Wortlaut: …" |
| Klarstellung, dass nur der Eingang bestätigt wird (empfohlen, nicht vorgeschrieben) | Der Absatz „Diese Nachricht bestätigt ausschließlich …" |
| Kontaktweg und erkennbarer Absender (empfohlen) | Die letzten beiden Absätze |
Dazu kommen zwei Anforderungen, die sich nicht im Text zeigen, sondern im Versand: unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern, praktisch automatisiert – und auf einem dauerhaften Datenträger. Eine E-Mail erfüllt das; eine Bestätigungsseite, die nur einmal im Browser erscheint, nicht.
Der eine Satz, auf den es ankommt
Diese Nachricht bestätigt ausschließlich, dass uns Ihre Erklärung zugegangen ist. Sie enthält keine Aussage darüber, ob der Widerruf wirksam ist.
Bleibt eine Empfangsquittung. Die Prüfung, ob die Frist gewahrt war oder die Ware überhaupt dem Widerrufsrecht unterliegt, bleibt offen – und damit möglich.
Ihr Widerruf wurde akzeptiert. Wir haben die Rücksendung bereits veranlasst.
Wird zum Anerkenntnis. War die Frist längst abgelaufen oder die Ware vom Widerrufsrecht ausgenommen, kann sich das Unternehmen an dieser Zusage festhalten lassen müssen – aus der Pflichtmail wird eine freiwillige Rücknahme.
Die tragfähige Fassung kostet nichts an Freundlichkeit. Sie sagt nur nichts zu, was noch niemand geprüft hat. Ausführlich mit weiteren Gegenüberstellungen: Eingangsbestätigung formulieren.
Wenn der Widerruf verspätet erscheint
Auch dann wird der Eingang bestätigt – die Pflicht aus § 356a Abs. 4 BGB gilt unabhängig davon, ob der Widerruf wirksam ist. Die Bestätigung bleibt wörtlich dieselbe; die Bewertung folgt in einer zweiten Nachricht. Wer beides in einer Mail vermischt, verliert genau die Trennung, die ihn schützt.
Ob die Frist überhaupt abgelaufen war, lässt sich mit dem Widerrufsfristen-Rechner nachrechnen.
Keine Rechtsberatung. Diese Vorlage ist mit Sorgfalt am Gesetzeswortlaut entwickelt und deckt den Regelfall ab. Sie ersetzt keine anwaltliche Prüfung – insbesondere dann nicht, wenn dein Sortiment Sonderfälle enthält, etwa digitale Inhalte mit vorzeitigem Leistungsbeginn oder nach Kundenwunsch gefertigte Waren.