Widerrufsfristen-Rechner
Der häufigste Rechenfehler ist das Startdatum: gezählt wird oft ab Bestellung, maßgeblich ist bei Ware aber der Zugang. Dieser Rechner nimmt den Vertragstyp, die Zählregeln der §§ 187 und 188 BGB und die Feiertagsregel des § 193 BGB zusammen – und zeigt zu jedem Schritt die Norm, aus der er folgt.
Der Rechner braucht JavaScript. Die Regeln, nach denen er rechnet, stehen vollständig im Artikel Widerrufsfrist berechnen – dort lässt sich der Fall auch von Hand nachvollziehen.
Wonach hier gerechnet wird
Der Rechner setzt genau die Regeln um, die der Ratgeber-Artikel Widerrufsfrist berechnen beschreibt. Weicht er davon ab, ist einer von beiden falsch.
| Norm | Was sie bestimmt |
|---|---|
| § 355 Abs. 2 BGB | Die Frist beträgt 14 Tage. |
| § 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB | Beim Warenkauf beginnt die Frist mit dem Erhalt der Ware, bei Teillieferungen mit der letzten Ware. |
| § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB | Bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten beginnt sie mit dem Vertragsschluss. |
| § 356 Abs. 3 BGB | Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Frist nicht; sie erlischt spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. |
| § 187 Abs. 1 BGB | Der Ereignistag zählt nicht mit – gezählt wird ab dem Folgetag. |
| § 188 Abs. 1 BGB | Die Frist endet mit Ablauf des letzten Tages. |
| § 193 BGB | Fällt das Ende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist erst mit dem nächsten Werktag. |
Warum das Startdatum die eigentliche Schwierigkeit ist
Alles andere ist Kalenderarithmetik – die Norm ist eindeutig, und ein Rechner erledigt sie zuverlässig. Der Zugang beim Kunden dagegen ist ein Datum, das der Shop nicht von sich aus kennt: Es steht in der Sendungsverfolgung des Versanddienstleisters, nicht in der Bestellung.
Genau deshalb rechnet dieser Rechner mit dem Datum, das du einträgst, und behauptet nicht, es zu kennen. Wo dieses Datum fehlt, ist jede Fristberechnung eine Schätzung – und dann ist die ehrliche Antwort „unklar" mehr wert als eine falsche Sicherheit.
Keine Rechtsberatung. Der Rechner bildet den Regelfall des deutschen Rechts sorgfältig ab und ersetzt keine anwaltliche Prüfung deines Einzelfalls. Sonderfälle – etwa Verträge über nicht vorgefertigte Waren oder der vorzeitige Beginn bei digitalen Inhalten – folgen eigenen Regeln.